Schreib uns!

Jetzt kandidieren

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 wählen Beschäftigte ihre Interessenvertreterinnen und -vertreter im Betrieb. Tjark Mensen erläutert, welche Rechte Wahlvorstände und Kandidat*innen bei der Betriebsratswahl haben.

Betriebsräte sind umso durchsetzungsfähiger, je mehr Arbeitnehmer*innen gewerkschaftlich organisiert sind und sich im Betrieb beteiligen. Ein möglichst hoher Organisationsgrad der Belegschaft ist wichtig, weil das Betriebsverfassungsgesetz Arbeitgeber und Betriebsräte zu Verhandlungspartnern macht. je stärker der Rückhalt in der Belegschaft, desto bessere Ergebnisse kann der Betriebsrat erzielen.

Mindestens fünf

In Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen darf ein Betriebsrat gewählt werden. Wählen dürfen alle Beschäftigten ab dem 16. Lebensjahr. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht zwar zwingend vor, einen Betriebsrat zu wählen, eine Strafe für Verstöße gibt es aber nicht. Darum ist es Sache der Belegschaft, ob sie eine Interessenvertretung im Betrieb wählt. Kandidieren können alle Beschäftigten, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.

Strafe bei Blockade

Der Arbeitgeber darf die Wahl weder verhindern noch Bedingungen an sie stellen. Er macht sich strafbar, wenn er die Wahl des Betriebsrats behindert, jemandem Nachteile androht oder Vorteile verspricht. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Gibt es einen amtierenden Betriebsrat, wählt der den Wahlvorstand. Ansonsten genügen drei wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eines Betriebs, um zur Betriebsversammlung einzuladen und den Wahlvorstand zu wählen. Aber auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft darf einladen. Der Arbeitgeber darf die Namen von Beschäftigten nicht zurückhalten und behaupten, bestimmte Personen hätten keine Wahlrecht. Er hat weder eigene Vorschläge zu machen noch darf er eingereichte verhindern. Dagegen sind die Kosten der Betriebsratswahl vom Arbeitgeber zu zahlen. Das gilt grundsätzlich für das komplette Verfahren, etwa für Material und Gebühren für die Schulung des Wahlvorstands.

Vor Kündigung geschützt

Mitglieder des Wahlvorstands und Kandidierende genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser verbietet eine ordentliche Kündigung während der Amtszeit beziehungsweise während der Kandidatur. Sobald das Wahlergebnis bekannt ist, haben Mitglieder des Wahlvorstands und Kandidierende für sechs Monate einen nachwirkenden Kündigungsschutz. Auch in dieser Zeit sind ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. Der Kündigungsschutz wurde mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Juni 2021 noch einmal verbessert und erweitert auf Beschäftigte, die die Betriebsratswahl vorbereiten.

Während der Arbeitszeit

Weil der Wahlvorstand seine Tätigkeit während der Arbeitszeit erledigt, sind Vorgesetzte lediglich früh über den Zeitbedarf zu informieren. Selbst bei kurzfristigen Terminen hat die Arbeit des Wahlvorstands Vorrang.

Tjark Menssen

ist Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH und schreibt in jeder Ausgabe über Fälle aus der Praxis.

Der Artikel ist entnommen aus der Mitgliederzeitschrift Metall – Dein Magazin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.